Bearbeitungen & Samples
Herzlich Willkommen bei Universal Music Publishing.
Wenn Sie eine Sample- oder Bearbeitungsanfrage haben sind Sie wahrscheinlich richtig bei uns. Allerdings möchten wir Sie bitten sich zunächst bei der GEMA zu erkundigen, ob der von Ihnen ausgewählte Titel tatsächlich durch Universal Music Publishing und angeschlossene Verlage vertreten wird. Des Weiteren sind wir nur Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Musikverlag in Ihrem Heimatland.
COVER:
Wenn Sie ein 1:1 Cover des Originals produziert haben, benötigen Sie von uns keine Genehmigung. Es handelt sich um ein 1:1 Cover, wenn: „Bleiben Melodie, Text, Länge und Abfolge der Teile eines Werkes unverändert, handelt es sich eher nicht um eine Bearbeitung.“
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei der von Ihnen produzierten Version um ein 1:1 Cover handelt, bitten wir Sie eine musikwissenschaftliche Prüfung vorzunehmen. Eine solche Prüfung kann nicht über Universal Music Publishing erfolgen.
BEARBEITUNG:
Wenn Sie eine Bearbeitung produziert haben, müssen Sie diese bei uns anfragen. Wir kontaktieren daraufhin die Urheber und bitten um eine Freigabe. Damit wir Ihre Dateien weiterleiten können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Download des Fragebogens
2. Ausfüllen und Speichern
3. Klicken Sie auf den „Submit“ Button und schicken Sie, den in englischer Sprache ausgefüllten Fragebogen, zusammen mit einer mp3 Ihrer bearbeiteten Version an die angegebene Email Adresse
Sollten Sie den Text eines Werkes verändert haben, schicken Sie bitte diesen ggf. mit sinngemäßer Rückübersetzung in die Originalsprache bzw. ins Englische ebenfalls an die angegebene Adresse. Wir werden uns daraufhin baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.
SAMPLING:
Bei einem Sampling werden Teile einer Originalaufnahme entnommen und in einen neuen Song eingebaut. Hierbei sind sowohl die Leistungsschutzrechte (Masterrechte) als auch die Urheberrechte (Verlagsrechte) von Bedeutung. Bitte wenden Sie sich zuerst an das jeweilige Label um die Masterrechte zu klären, bevor Sie eine Anfrage an uns stellen. Gehen Sie anschließend wie in Punkt 1-3 bei Bearbeitungen vor (siehe oben).
Wenn Sie eine Sample- oder Bearbeitungsanfrage haben sind Sie wahrscheinlich richtig bei uns. Allerdings möchten wir Sie bitten sich zunächst bei der GEMA zu erkundigen, ob der von Ihnen ausgewählte Titel tatsächlich durch Universal Music Publishing und angeschlossene Verlage vertreten wird. Des Weiteren sind wir nur Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Musikverlag in Ihrem Heimatland.
COVER:
Wenn Sie ein 1:1 Cover des Originals produziert haben, benötigen Sie von uns keine Genehmigung. Es handelt sich um ein 1:1 Cover, wenn: „Bleiben Melodie, Text, Länge und Abfolge der Teile eines Werkes unverändert, handelt es sich eher nicht um eine Bearbeitung.“
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei der von Ihnen produzierten Version um ein 1:1 Cover handelt, bitten wir Sie eine musikwissenschaftliche Prüfung vorzunehmen. Eine solche Prüfung kann nicht über Universal Music Publishing erfolgen.
BEARBEITUNG:
Wenn Sie eine Bearbeitung produziert haben, müssen Sie diese bei uns anfragen. Wir kontaktieren daraufhin die Urheber und bitten um eine Freigabe. Damit wir Ihre Dateien weiterleiten können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Download des Fragebogens
2. Ausfüllen und Speichern
3. Klicken Sie auf den „Submit“ Button und schicken Sie, den in englischer Sprache ausgefüllten Fragebogen, zusammen mit einer mp3 Ihrer bearbeiteten Version an die angegebene Email Adresse
Sollten Sie den Text eines Werkes verändert haben, schicken Sie bitte diesen ggf. mit sinngemäßer Rückübersetzung in die Originalsprache bzw. ins Englische ebenfalls an die angegebene Adresse. Wir werden uns daraufhin baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.
SAMPLING:
Bei einem Sampling werden Teile einer Originalaufnahme entnommen und in einen neuen Song eingebaut. Hierbei sind sowohl die Leistungsschutzrechte (Masterrechte) als auch die Urheberrechte (Verlagsrechte) von Bedeutung. Bitte wenden Sie sich zuerst an das jeweilige Label um die Masterrechte zu klären, bevor Sie eine Anfrage an uns stellen. Gehen Sie anschließend wie in Punkt 1-3 bei Bearbeitungen vor (siehe oben).